Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter (RIA IT) im Bereich der Verwaltungsinformatik (m/w/d) bei der Polizei NRW
(Bachelor of Arts)
Bewerbungen sind mit der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates möglich.
Am Tag der Einstellung dürfen Sie das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ausnahmen gibt es unter anderem bei anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichgestellten, Erziehungs- bzw. Pflegezeiten.
Für eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis gelten besondere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung. Diese wird durch einen Amtsarzt festgestellt.
Konkret ist hier die Frage zu beantworten, ob Sie Schulden oder Verbindlichkeiten haben.
Erklärbare Schulden/Verbindlichkeiten wie z. B. BAFÖG-Kredite oder Leasingverträge stellen grundsätzlich kein Hindernis dar.
Das Land NRW fördert Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Polizei und bietet ihnen berufliche Ausbildungs- sowie trainings- und wettkampforientierte Verwendungsmöglichkeiten. Die Koordinierung und Beratung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler beginnt schon mit der Abgabe Ihrer Bewerbung. Das Ziel ist eine mit Training und Wettkampf in Einklang stehende Ausbildung und Dienstausübung zu ermöglichen.
Ihre ausgeübte Sportart sollte im Jahr Ihrer Einstellung bei der Polizei NRW eine olympische, paralympische oder deaflympische Disziplin sein. Darüber hinaus besteht das Erfordernis der Zugehörigkeit zu einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) (alternativ bei Mannschaftssportarten Teamsportkader (TK)) oder Nachwuchskader (NK 1 und NK 2). In begründeten Ausnahmefällen können auch Sportlerinnen und Sportler mit einer Landeskaderzugehörigkeit oder Mitglieder einer entsprechenden Auswahlmannschaft oder einer anderen Sportart in Betracht kommen.
Ausgenommen von der Sportförderung sind Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Kampfrichterinnen und Kampfrichter, Trainerinnen und Trainer sowie Funktionärstätigkeiten.